Erstattung der Behandlungskosten durch Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten einen Zuschuss zu osteopathischen Behandlungen. Die Mitgliedschaft des Therapeuten in einem Verband der Osteopathe ist fast immer die Voraussetzung für eine teilweise Erstattung der Kosten.
Mitgliedschaften:
- Deutsch-Amerikanische Gesellschaft für Chiropraktik (DAGC) e.V. (Mitgliedsnummer: 166)
- Verband Freier Osteopathen e.V. (Mitgliedsnummer 5)
- Dachverbad der Osteopathen Deutschlands (Mitgliedsnummer 14)